Prüfungsablauf
Bevor Sie einen Jagdschein erhalten, müssen Sie eine Ausbildung nach dem gesetzlichen
Rahmenplan von Rheinland-Pfalz absolvieren.
Außerdem müssen Sie eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss nach der aktuellen
Landesjagdverordnung bestehen. Für den Prüfungsablauf ist allein die Untere Jagdbehörde und deren Prüfungskommission zuständig.
Die Jagdprüfung in 3 Schritten:
1. Jagdliches Schießen
2. Schriftliche Prüfung
3. Praktische Prüfung
Schiessprüfung
Büchsenschießen: Gesamtleistung mindestens 60/100 Punkte
Rehbockscheibe – 100 m – 4 Schuss – stehend angestrichen, Kaliber .22 Hornet
Keiler – 100 m – 3 Schuss – sitzend aufgelegt, Kaliber .308
Laufender Keiler – 50 m – 3 Schuss, Kaliber .223
Flintenschießen
Rollhasen – 10 Rollhasen – 20 Schuss (Doppelschuss möglich)
Mind. 5 Treffer
Eine nichtbestandene Schießprüfung kann am gleichen Tag wiederholt werden.
Schriftliche Prüfung
Insgesamt werden 120 Fragen, je 20 aus den 6 Fächern gestellt. Die Fragen sind ausschließlich im Multiple-Choice Verfahren (Ankreuzen) zu beantworten.
Hinweis: Das rheinland-pfälzische Umweltministerium bietet den Fragenkatalog inkl. Lösungen zur staatlichen Jägerprüfung nicht mehr an.
Damit Sie sich dennoch auf die Prüfung vorbereiten können, bieten wir den uns zuletzt zugänglichen Fragenkatalog (Version 7. August 2015) als PDF-Download an.
Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass dieser Fragenkatalog nicht aktuell ist und nur zu Übungszwecken dienen soll. Die in der staatlichen Jägerprüfung gestellten Fragen können von den 2015 veröffentlichten Fragen abweichen.
Auch in der
Waidwiki-App werden Trainingsfragen geübt. Somit besteht die Möglichkeit, diese im Vorfeld genügend zu lernen.
Praktische Prüfung
Die mündlich-praktische Prüfung wird von der Prüfungskommission der Kreiverwaltung in unseren Schulungsräumen abgehalten. Die Prüfzeit beträgt für jeden Prüfling gesamt maximal 60 Minuten.
Geprüft wird jeweils in den folgenden
6 Fächern:
Sachgebiet 1: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege (einschließlich Ökologie des Wildes)
Sachgebiet 2: Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung, Jagdbetrieb (einschließlich Unfallverhütung
und des erforderlichen jagdlichen Brauchtums), Führung von Jagdhunden
Sachgebiet 3: Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen)
Sachgebiet 4: Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch
erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
Sachgebiet 5: Jagdrecht
Sachgebiet 6: Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
Alle
Prüfungswaffen werden in der Ausbildung besprochen oder verwendet und sind bekannt.
Langwaffen
– Bockflinte
– Repetierer mit Handspannung
– Repetierer
– Drilling
Kurzwaffen
– Revolver
– Pistole
Bestanden oder Nicht-Bestanden?
Die schriftliche oder mündlich-praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn mindestens ein Sachgebiet mit der Note 6 oder
mindestens zwei Sachgebiete mit der Note 5 bewertet wurden.
Das Bestehen der Prüfung ist mit der notwendigen und intensiven Vorbereitung bei uns gut machbar.